Alarmierung
Die Alarmierung
und Disposition der Schulsanitätsdienste erfolgt an allen Schulen durch das
Schulbüro (Geschäftszimmer/Sekretariat).
Bei einem Notfalleintritt wird das Büro über
Haustelefonanlage oder persönlich informiert, die Daten werden aufgenommen und
der Schulsanitätsdienst alarmiert.
Dies geschieht entweder per Rundsprechanlage oder per Diensthandy.
Seit Sommer 2008 sind alle
Schulsanitätsdienste mit eigenen Diensthandys ausgestattet, deren Rufnummern in
den Schulbüros und Lehrerzimmern ausliegen.
Dienstbereit ist immer ein Team, bestehend aus zwei bis drei Personen, wobei der Teamleiter
mindestens über die Qualifikation „Sanitäter im Einsatzdienst“ (140 Stunden,
s.“Ausbildung“) verfügen sollte, der andere Helfer mindestens über einen
Erste-Hilfe-Kurs mit Zusatzausbildung für die Benutzung von Automatisierten
Externen Defibrillatoren und Zusatzmodul „Schulspezifische Notfälle“.
Durch einen Dienst- und Vertretungsplan ist
festgelegt, welche Sanitätskraft wann Dienst hat.
Dies ist notwendig, damit es bei einer
größeren Helferzahl an einer Schule im Alarmfall nicht zu einem „Massenauflauf“
von Sanitätskräften kommt. Kompetenzen und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
Team auf dem Weg
zum Notfallort.
Links neben dem
Feuerlöscher hängt der Aushang
„Verhalten bei Notfällen“.